Von Ehrenamt und Ehrenleuten
admin 23. November 2020
Die jüngst im Hauptausschuss mit den Stimmen von CDU, SPD und den Grünen beschlossene Erhöhung der Fraktionszuwendungen auf das dreifache (von 8.176,00 € auf 27,658,00 € im Jahr) und die Einführung von Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende in Höhe von 313 Euro zusätzlich zur bereits an die Ratsmitglieder gezahlten Aufwandsentschädigung erregen zurzeit die Gemüter. Klar ist: politische Arbeit ist, wenn sie ernst genommen wird, zeitlich aufwändig, dafür ist auch eine entsprechende Aufwandsentschädigung angemessen. Auch die Fraktionen können die bereitgestellten Mittel sinnvoll nutzen, etwa für Referenten, Gutachten, Tagungen – allerdings auch für Verköstigung, „Bildungsfahrten“, etc..
Aber welche Aufwandsentschädigungen gibt es noch und wie hoch sind diese? Dies ist in der „Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO)“ des Landes NRW geregelt.
In Kommunen mit 20.000 bis 50.000 Einwohner und Kreisen über 250.000 Einwohner sind die Aufwandsentschädigungen zurzeit monatlich:
- Ratsmitglied: 313 Euro
- Ausschussvorsitzende/r: 313 Euro zusätzlich (1facher Satz)
- Stellv. Fraktionsvorsitzende/r: 469,50 Euro zusätzlich (1,5facher Satz)
- Fraktionsvorsitzende/r: 939 Euro zusätzlich (3facher Satz)
- 1. stellv. Bürgermeister/in: 939 Euro zusätzlich (3facher Satz)
- 2. stellv. Bürgermeister/in: 469,50 Euro zusätzlich (1,5facher Satz)
- Ortsvorsteher/in: bis zu 203,70 Euro
- Kreistag: 476,80 Euro
Zusätzlich gibt es Regelungen zum Verdienstausfall, für Tätigkeiten in einzelnen Verbänden, Beiräten etc.. In einigen Parteien ist es üblich, einen Teil der Aufwandsentschädigung an die Partei abzuführen, diese Spenden sind von der Steuer abziehbar.
Die Aufwandsentschädigungen sind sicher absolut angemessen und der Aufgabe entsprechend. Fraglich ist jedoch, ob es wirklich noch „ehrenamtlich“ und sinnvoll ist, wenn diese durch Ämterhäufung Einzelner kumuliert werden und ob dann die einzelnen, jeweils zeitaufwändigen Tätigkeiten noch mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt werden können. Insbesondere, wenn noch weitere Funktionen, etwa im Ortsverein, hinzukommen. Hierzu als Beispiele zwei über das Ratsinformationssystem der Stadt Elsdorf recherchierbare Konstellationen hier in Elsdorf, wobei die Beträge auf der Vorgabe des Landes beruhen, aufgrund von Besonderheiten der Satzungen der Stadt Elsdorf bzw. des Kreises abweichen können und natürlich auch ein Verzicht oder wohltätiger Einsatz möglich ist.
a.) Ratsmitglied (313 Euro) – Fraktionsvorsitzender (939 Euro) – Ortsvorsteher (203,70) – Kreistag (476,80) – 1. stellv. Bürgermeister (939 Euro): 2.871,50 Euro Aufwandsentschädigungen/Monat.
b.) Ratsmitglied (313 Euro) – Stellv. Fraktionsvorsitzender (469,50 Euro) -Ausschussvorsitzender (313 Euro) – Ortsvorsteher (203,70) – Kreistag (476,80): 1.776 Euro Aufwandsentschädigungen/Monat.
Solch Konzentrationen sind in der Elsdorfer Politik bislang einmalig. Viel Für und Wider ließe sich hierzu aufführen und diskutieren („Gut, dass jemand die Verantwortung übernimmt“ – „Ist es in einer Demokratie sinnvoll, dass Einzelne so viel Macht vereinen?“). Ob es der Elsdorfer Politik nutzen oder schaden wird, wird sich allerdings in den nächsten Jahren zeigen.
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