Die totale Überwachung?
admin 25. April 2008
Nachdem zum 1. Januar die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde und nur die Frage, wie diese Daten verwendet werden dürfen vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde, geht die Liquidierung der Privatsphäre munter weiter. So steht im neuen Entwurf des BKA-Gesetzes, auf das sich Justizministerin Zypries (SPD) und Innenminister Schäuble (CDU) geeinigt haben, dass auch in den privaten Räumen unbescholtener Bürger Videoüberwachung eingesetzt werden soll. Voraussetzung ist lediglich, dass sich in diesen Verdächtige aufhalten. Besonders brisant wird diese Regelung unter dem Gesichtspunkt, dass somit wohl auch Wohnungen oder Büros von Anwälten, Ärzten und Journalisten bespitzelt werden dürfen. Der 2004 aufgrund der Verletzung der Menschenwürde vom Bundesverfassungsgericht teilweise als verfassungswidrig eingestufte „große Lauschangriff“ wird somit erneut und verstärkt wiederbelebt. Das bereits im vergangenen Jahr geprägte Schlagwort Stasi 2.0 trifft mehr und mehr zu, die dazugehörige Grafik verbreitet sich rasant.
Wenn man bedenkt dass in den 80er Jahren Hunderttausende gegen die Volkszählung, bei der vergleichbar unwichtige Daten erhoben wurden, protestierten, kann man sich nur wundern, dass sich gegen die gewaltigen Einschränkungen der Privatsphäre durch die Vorratsdatenspeicherung, den neuen Entwurf des BKA-Gesetzes etc. nicht mehr Wiederstand regt. Insbesondere in Ostdeutschland, wo die Überwachung durch den Staat Vielen noch in lebhafter Erinnerung sein sollte.
Fast skurril wirkt die Meldung über einen Ganzkörper-Scanner, der nun erstmals am Flughafen in Los Angeles zum Einsatz kommt. Dieser ermöglicht das komplette Durchleuchten der Personen, die auf dem Bildschirm komplett nackt erscheinen. Die Körperkonturen incl. den Geschlechtsorganen und den „Problemzonen“ sind deutlich zu erkennen.