Archiv für das Tag 'Regenwasser'

Die Getrennte Abwassergebühr oder: die große Verwirrung

admin 11. Oktober 2008

Seit einigen Monaten ist bekannt, dass in Elsdorf die getrennte Abwassergebühr eingeführt werden muss. Zumindest seit April beschäftigt sich der Rat mit dem Thema, bereits im Mai gab es öffentliche Informationsveranstaltungen. Eigentlich genügend Zeit, die Einführung entsprechend vorzubereiten.

Die Bescheide für die Ortsteile Berrendorf, Frankeshoven, Giesendorf, Heppendorf, Niederembt, Oberembt, Tollhausen und Widdendorf sind vor ein paar Tagen versendet worden, die für Elsdorf, Angelsdorf und Esch sollen in den nächsten Tagen folgen. Es zeigt sich, dass die Bescheide unklar und verwirrend sind und viele Bürger die Bescheide schlichtweg nicht verstehen. So hat jeder Eigentümer eine “Eigentümeridentifikationsnummer” erhalten, mit deren Hilfe er auf der Homepage der Gemeinde Elsdorf die zur Berechnung herangezogenen Flächen über die “Flächenidentifikationsnummer” identifizieren kann – komplizierter geht es kaum. Wer keinen Zugang zum Internet hat ist auf eine persönliche Beratung im Rathaus angewiesen.

Nicht nur das Procedere scheint wenig durchdacht, auch zu den zur Berechnung herangezogenen Flächen gibt es unterschiedliche Aussagen. Klar ist, dass es kaum Ausnahmen gibt. Bei Dachbegrünung und Sickerpflaster gibt es gegenüber der ursprünglichen Planung keinen Abschlag. Zu den nicht ans Kanalnetz angeschlossenen Dachflächen (etwa mit Versickerung) gibt es leicht variierende Aussagen, aber es wird wohl jede Dachfläche in die Berechnung einbezogen. Eventuell gibt es eine Ausnahme, wenn es für die Versickerungsanlage eine Genehmigung gibt, die kaum jemand haben dürfte, da die Anlagen zu dem Zeitpunkt, als sie errichtet wurden, in der Regel genehmigungsfrei waren. Es sind somit so gut wie alle (Haus-)Dächer abgabenpflichtig, egal ob an den Kanal angeschlossen oder nicht. Mit der vielgelobten Gebührengerechtigkeit des neues Systems ist es nicht weit her, denn auch wer aufgrund der früher oftmals genehmigungsfreien Versickerung des Regenwassers von den Dachflächen gar nichts in den Kanal einleitet, zahlt nun für diese Flächen Kanalgebühren. 

Weder in den Bescheiden zur getrennten Abwassergebühr noch auf der Homepage der Gemeinde noch im Amtsblatt gibt es eine verständliche Information, wie die zur Berechnung herangezogenen Flächen nun definiert sind. Entsprechend schwer ist es für den Gebührenzahler, zu ermitteln, für welche Gebühren er im Zweifelsfall zu unrecht herangezogen wird und welche er im Korrekturbogen ändern oder streichen kann.

Die getrennte Abwassergebühr wird vielerorts als Instrument zur Steuerung des Umgangs mit Wasser gesehen. Der BUND NRW schreibt auf seiner Homepage“Diese Regelung gibt finanzielle Anreize zum Versickern des Wassers auf dem eigenen Grundstück und belastet diejenigen stärker, die große Flächen versiegeln (…). Damit leistet diese Reglung auch einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Auch die Gebührengerechtigkeit wird erhöht: Große Familien in Mehrfamilienhäusern oder in einem Einfamilienhaus mit Niederschlagswasserversickerung werden deutlich entlastet, da die Abwassergebühren um den Anteil des versickerten Niederschlagswassers verringert werden.” Für eine Förderung der Versickerung setzt sich auch der Rhein-Erft-Kreis ein, die verschiedenen Möglichkeiten werden in einem Merkblatt (.pdf) vorgestellt. In Elsdorf ist so eine Steuerung im Gegensatz etwa zu Bergheim, wo eine “Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser” möglich ist und sogar online gestellt werden kann, offensichtlich nicht gewollt.

Rat und Verwaltung haben bei der getrennten Abwassergebühr anscheinend wieder mal versäumt, die Elsdorfer Bürger umfassend zu informieren. Der Unmut vieler Elsdorfer scheint berechtigt. Durch klare Erläuterungen hätten viele zeitraubende (und damit kostenintensive) Einzelgespräche vermieden werden können, der Gebührenzahler wüßte, woran er ist. Der Rat hat wieder mal verpasst oder nicht gewollt, politisch Einfluss zu nehmen und durch entsprechende Regelungen zu steuern. Es ist zu hoffen, dass zumindest die Verwaltung reagiert und klare, verständliche Informationen herausgibt, damit es bei den noch ausstehenden Bescheiden nicht wieder so ein Chaos gibt und die Gebührenzahler endlich wissen, woran sie sind.

Infos zur Neuberechnung der Abwassergebühr

admin 6. Mai 2008

Bisher ist die Berechnung der Abwassergebühr in Elsdorf ganz einfach: für das vom Versorger bezogene Trinkwasser wird entsprechend der bezogenen Menge die Abwassergebühr erhoben. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Herbst letzten Jahres müssen die Abwassergebühren nun anders berechnet werden, und zwar nicht mehr nur nach dem bezogenen Trinkwasser, sondern auch nach der Größe der versiegelten Flächen, von denen Oberflächenwasser (Regenwasser) in die Kanalisation eingeleitet wird. Im Rhein-Erft-Kreis müssen nun Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Pulheim die Gebührensatzung umstellen.

Unterm Strich bedeutet die Einführung der getrennten Abwassergebühr lediglich eine Umverteilung der Gebühren und keine pauschale Gebührenerhöhung, die Gesamteinnahmen bleiben konstant. Aufgrund der Berechnung nach der versiegelten Fläche werden Hausbesitzer, auf deren Grundstücken wenig Fläche versiegelt ist entlastet, Eigentümer von großflächig versiegelten Grundstücken wie etwa Landwirte oder Gewerbetreibende stärker belastet. Besonders die Landwirte werden wohl wenig begeistert sein, unterm Strich bedeutet die neue Regelung allerding mehr Gebührengerechtigkeit: wer weniger einleitet wird entlastet, wer mehr einleitet zahlt entsprechend mehr. Die bevorstehende Satzungsänderung hat übrigens nichts mit dem Bürgerentscheid und dem Verbleib des Kanalnetzes im Besitz der Gemeinde Elsdorf zu tun, auch bei einer Übertragung an den Erftverband würde die Umstellung erfolgen müssen.

Zur Ermittlung der Flächen werden Luftaufnahmen herangezogen, jeder Grundstücksbesitzer wird über die zur Berechnung herangezogene Fläche informiert werden und kann gegen die Berechnung Einspruch einlegen – was wohl die Mehrzahl tun dürfte, da auf den Luftbildern in der Regel nicht zu erkennen sein dürfte, ob das Regenwasser tatsächlich in die Kanalisation abgeleitet wird oder versickert. Und nur bei einer Einleitung in die Kanalisation (direkt oder über den Gehweg, etwa bei Garageneinfahrten) ist die Fläche abgabenpflichtig.

In den nächsten Tagen finden nun einige Veranstaltungen statt, um die Elsdorfer Bürger über die Einführung der getrennten Abwassergebühr zu informieren:

07.05.2008, 19.00 Uhr, Erich-Kästner-Schule, Esch
Oberembt, Tollhausen, Frankeshoven, Niederembt, Esch

13.05.2008, 19.00 Uhr, Eulenschule, Berrendorf
Berrendorf, Grouven, Widdendorf, Heppendorf, Giesendorf, Brockendorf

20.05.2008, 19.00 Uhr, Bürgerhaus Neu-Etzweiler
Elsdorf, Angelsdorf, Neu-Etzweiler, Desdorf, Ohndorf