Der Muttertags-Wirrwarr
admin 1. Mai 2008
Der Muttertag – ein Tag, an dem man seiner Mutter mal so richtig zeigen kann, wie gerne man sie hat. Ein Tag, an dem man der für viele wohl wichtigsten Person im Leben etwas von der empfangenen Liebe zurückgibt, in der Regel in Form von Blumen und/oder Pralinen.
Es ist interessant den Ursprung bzw. Hintergrund dieses (Feier-)Tages näher zu betrachten, wie dies der Tagesspiegel im vergangenen Jahr tat. Es ist nahezu unstrittig dass der Muttertag im Jahre 1907 von der Amerikanerin Anna Jarvis erfunden wurde, die sich bereits einige Jahre später vehement gegen die Kommerzialisierung dieses Tages wehrte. Wo sich Geld verdienen lässt wird natürlich auch die deutsche Wirtschaft munter: der Muttertag wurde in Deutschland durch den Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber im Jahre 1923 etabliert. Eine ähnliche Adaption eines amerikanischen Festes erleben wir auch bei Halloween, welches vom Handel enorm gepusht wird.
Da der Muttertag weder ein gesetzlicher noch ein kirchlicher Feiertag ist wird Datum des Muttertags vom Fachverband deutscher Floristen und der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) festgelegt, in der Regel ist dies der 2. Sonntag im Mai. Dieser fällt dieses Jahr aber auf Pfingstsonntag – ein kirchlicher Feiertag, an dem in einigen Bundesländern die Geschäfte geschlossen bleiben. Also entschied man sich, den Muttertag eine Woche vor zu verlegen, also auf den 04.05. Aus Sicht der HDE ist der Hintergrund natürlich nicht der Kommerz: “Der Muttertag sollte nicht vom Pfingstfest überlagert werden. Die Mütter und der Heilige Geist haben einen eigenen Feiertag verdient”. Der 04.05. wurde auch mit dem “Arbeitskreis Werbemittel” abgesprochen, viele Millionen Kalender wurden mit dem Muttertagsdatum 04.05. gedruckt.
Diese Vereinbarung wurde aber ohne die Lobby der Blumen-Versandhändler getroffen, die unter anderem durch den Maifeiertag wiederum Einbußen befürchteten. Also alles wieder zurück, Muttertag auf den 11. Mai und erst mal gegen die Regelung, dass Blumen und Backwaren an Pfingsten in Baden-Württemberg nicht verkauft werden dürfen, klagen (lassen). Die Niederlage vor Gericht kam postwendend. Anders in Brandenburg, wo das Arbeitsministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten empfahl, Ausnahmegenehmigungen zum Ladenschlussgesetz für höchstens fünf Stunden zu erlassen.
Bei dem ganzen hin und her und dem kommerziellen Hintergrund muss man sich fragen, ob man den Muttertag überhaupt in der allgemein verbreiteten Form mit Blumen, Pralines etc. feiern muss. Alternativen gibt es schließlich genug, sei es ein gemeinsamer Ausflug, etwas von den Kindern selbst gebasteltes oder einfach nur die Anerkennung der Leistungen der Mutter – und zwar nicht nur am Muttertag.
