Ihr Kinderlein kommet

admin 26. Dezember 2007

Das neue Elterngeld wird von den Bundespolitikern der großen Koalition, wie jetzt zu Weihnachten wieder von Frau Merkel, unisono als großer Wurf und maßgeblicher Erfolg der großen Koalition verkauft. Doch was steckt wirklich dahinter? Ein Vergleich zwischen dem Elterngeld und dem bis Ende 2006 geltenden Erziehungsgeld zeigt, dass die neue Regelung viele Eltern keineswegs besser stellt, sondern unsozial und ungerecht ist. Bei dem Erziehungsgeld galt: wenn jemand bedürftig ist, bekommt er mehr, die Leistung wird länger gezahlt. Bei einem Familieneinkommen von unter 16.500 Euro und weiteren 3.140 Euro je bereits vorhandenen Kind wurden 2 Jahre lang monatlich 300 Euro gezahlt, summa summarum 7.200 Euro, bei einem Einkommen von über 30.000 Euro nichts. Das Elterngeld wird für 12 Monate (max. 14 Monate) in Höhe von 67% des letzten Monatseinkommens gezahlt, mindestens 300 Euro, die Höchstgrenze liegt bei 1.800 Euro pro Monat. Wie sieht das an konkreten Beispielen aus?

  • Beispiel 1:
    Vater Post-Zusteller, bezahlt nach dem neuen Mindestlohn in Höhe von 9,80 Euro (West), Mutter Hausfrau, bereits 1 Kind, Jahres-Familieneinkommen 19.000 Euro.  
    Erziehungsgeld: 7.200 Euro
    Elterngeld: 3.600 Euro
    (12 Monate)
    Differenz: -3.600 Euro

Beim Elterngeld gibt es nur eine hohe Förderung, wenn mindestens eines der Elternteile bis zur Geburt gut verdient und dieses dann für ein Jahr zu Hause bleibt. In der Realität sind viele Familien dadurch spätestens beim zweiten oder weiteren Kindern schlechter gestellt, da in der Regel ein Elternteil zwischen dem 1. und den weiteren Kindern mangels Kinderbetreuungsplätzen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten geht. Die Familie kann dann nur den Mindestsatz von 300 Euro/Monat für ein Jahr erwarten.

  • Beispiel 2:
    Vater Hilfsarbeiter, Mutter Friseurin (Teilzeit auf 400 Euro-Basis), Jahres- Familieneinkommen 16.000 Euro. Die Eltern bekommen Zwillinge.
    Erziehungsgeld: 14.400 Euro
    Elterngeld: 4.200 Euro
    (14 Monate, wenn beide Elternteile das Kind betreuen)
    Differenz: -10.200 Euro

Das Erziehungsgeld wurde je Kind gezahlt, das Elterngeld dagegen nur je “Wurf”.

  • Beispiel 3:
    Vater Entwicklungsleiter, Mutter Unternehmensberaterin (Monatseinkommen 4.000 Euro), Jahres-Familieneinkommen 120.000 Euro.
    Erziehungsgeld: 0 Euro (Einkommenshöchstgrenze überschritten)
    Elterngeld: 21.600 Euro (12 Monate Höchstsatz)
    Differenz: +21.600 Euro

Familien, denen es finanziell  sowieso schon gut geht, werden durch das Elterngeld deutlich besser gestellt, ärmere Familien dagegen haben hohe Einbußen. Ist das sozial und gerecht, liebe Politiker? Ist das eine Reform, auf die man wirklich stolz sein kann???

3 Reaktionen zu “Ihr Kinderlein kommet”

  1. Ulricham 26. Dezember 2007 um 16:38 Uhr

    Da zeigt sich wiedereinmal die alte Weisheit: Wo schon viel Geld ist, kommt noch immer mehr hin. Und: Wer schon viel Geld hat, will noch immer mehr.
    Es wird wiedereinmal deutlich, das die CDU immer für Gutverdienende und Selbständige(jedenfalls die, die viel verdienen, es gibt ja auch andere Selbständige) die Politik macht, aber nicht für den “kleinen Mann”. Wer verdient schon soviel, das sich für ihn die Umstellung vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld lohnt.

  2. Jensam 27. Dezember 2007 um 09:14 Uhr

    Die Umstellung von Erziehungsgeld auf Elterngeld lohnt sich schon für viele, aber halt nicht für die Geringverdiener. Die alte Staffelung war recht komplex und es gab mehrere Sätze (Regel und Budget), bei einem Familieneinkommen zwischen 22.086 und 30.000 Euro (plus 3.140 je Kind) wurde nach der alten Regelung ein halbes Jahr 450 Euro gezahlt (gesamt 2.700), schon diese Einkommensgruppe ist also mit den 3.600 Euro etwas besser gestellt. Familien mit einem geringeren Einkommen oder mit Kindern sind dagegen schlechter gestellt (siehe oben). Dass von der Leyen & Co. jetzt fordern, für Familien mit vielen Kindern das Kindergeld zu erhöhen ist da blanker Hohn, da gerade diese durch das Elterngeld aufgrund der weggefallenen Kinder-Freibeträge benachteiligt werden. Anstelle des Kindergeldes den steuerlichen Kinderfreibetrag zu erhöhen ist ebenfalls ungerecht – um dadurch Vorteile zu erzielen muss man erst mal das entsprechende zu versteuernde Einkommen haben, damit der Freibetrag geltend gemacht werden kann.

  3. [...] im Dezember letzten Jahres wurde hier im Blog ein ausführlicher Bericht über das Elterngeld und die daraus resultierenden Umverteilungen veröffentlicht. Nun erst, ein [...]

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